Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

⚠️ PLATZHALTER — noch kein gültiger Rechtstext.
Dieses Dokument ist für kipass das kritischste. Sobald ein Kunde (Steuerberater) Belege seiner Mandanten hochlädt, verarbeiten Sie personenbezogene Daten in dessen Auftrag — inklusive Daten, die dem Berufsgeheimnis (§ 203 StGB) unterliegen. Ohne wirksamen AVV ist die Nutzung rechtswidrig. Der AVV muss vor dem ersten Upload geschlossen sein — auch im kostenlosen Testzeitraum.

Checkliste für die Kanzlei — Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

1. Gegenstand und Dauer

[Hier den Text der Kanzlei einsetzen.]

2. Weisungsrecht des Verantwortlichen

[Hier den Text der Kanzlei einsetzen.]

3. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

[Hier den Text der Kanzlei einsetzen.]

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

[Hier den Text der Kanzlei einsetzen — ggf. als Anlage.]

5. Unterauftragsverarbeiter

[Hier den Text der Kanzlei einsetzen.]

6. Löschung und Rückgabe der Daten

[Hier den Text der Kanzlei einsetzen.]

Fassung 0.9-ENTWURF · Stand 2026-07-29